Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 1
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
27.03.2026 · Bezirksvertretung 1
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 1 · Sitzung vom 27.03.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 27.05.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung, sowie des Vorhaben- und Erschließungsplans zu beschließen und die öffentliche Auslegung durchzuführen.
Kurzbeschreibung des Projektes Im Anschluss an den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/017 - Kennedydamm 55 am 28.05.2025 und dessen Bekanntmachung im Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 24/25 vom 21.06.2025 hat der Vorhabenträger ein südlich angrenzendes Teilgrundstück der Liegenschaft Schwannstraße 3 mit einer Größe von 338 m² erworben. Zur planungsrechtlichen Sicherung der hierdurch ermöglichten Anpassungen beschloss der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 09.10.2025 die Einleitung eines neuen Bebauungsplanverfahrens sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt auf Basis des § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) die streckenbezogene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Straße „ An der Piwipp " zwischen Kalkumer Straße und Brackweder Straße aus Lärmschutzgründen.
Als Sammelstraße gilt auf der Straße An der Piwipp grundsätzlich die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Verkehrsstärke beträgt ca. 8.000 Kfz/16h. Der Radverkehr wird weitgehend auf der Fahrbahn geführt. Stadtauswärts ist der Radverkehr berechtigt, im Seitenraum zu fahren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt auf Basis des § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Worringer Straße zwischen Worringer Platz und Am Wehrhahn (Länge ca. 500 m) aus Lärmschutzgründen in der Zeit von 22 - 6 Uhr.
Als Hauptverkehrsstraße mit innerörtlicher Verbindungsfunktion gilt auf der Worringer Straße grundsätzlich die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Verkehrsstärke beträgt abschnittsweise ca. 14.000 bis 19.000 Kfz/16h. Auf der Worringer Straße ist ein Radfahrstreifen eingerichtet und teilweise lärmoptimierter Asphalt verlegt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stimmt dem in der Sachdarstellung beschriebenen Betriebskonzept zur Inbetriebnahme des 1. Bauabschnitts des Projekts "ž U81 " zu und beauftragt die Rheinbahn und die Verwaltung mit der Umsetzung zum nächstmöglichen Termin nach Eröffnung der Strecke.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt seit den 1990er Jahren die Planung für eine Stadtbahnverbindung auf der Achse Ratingen - Flughafen - Messe - Lörick - Neuss (Projekt "ž U81 " ), welche für die Standortentwicklung von Messe und Flughafen und für die verkehrliche Entlastung des Düsseldorfer Nordens und der Düsseldorfer Innenstadt von großer Bedeutung ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt, einen Betrag in Höhe von 6.000,- Euro aus ihren Verfügungsmitteln 2026 (Konto 1111114 54990100) für die Durchführung des Jahresempfanges 2026 bereitzustellen.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt gemäß § 58 der Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen Herrn Norbert Zielonka als Vertretung des Behindertenrates für den Stadtbezirk 1 zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 1 mit Rederecht zu Themen, die Menschen mit Beeinträchtigungen betreffen, zuzulassen.
Herr Norbert Zielonka wurde am 23.02.2026 im Behindertenrat für den Stadtbezirk 1 gewählt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt gemäß § 58 der Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen Frau Ann-Sophie Heinrich und Herrn Lasse Pelz als Vertreter des Jugendrates für den Stadtbezirk 1 zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 1 mit Rederecht zu jugendrelevanten Themen zuzulassen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 stellt fest, dass sie gemäß § 12 Abs. 4 der Hauptsatzung nicht zuständig ist und verweist die Eingabe an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss.
Die Umwandlung von Parkraum stellt ein gesamtstädtisches Thema dar. Hierzu trifft der Ordnungs- und Verkehrsausschuss die Entscheidung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Das Vorhabengrundstück Weißenburgstraße 65a, 65b befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt der beschriebenen Anpassung der Materialität des Sanierungskonzeptes für die vorhandenen Oberflächen der Altstadt zu.
Ausgangslage Zur Testung von unterschiedlichen Oberflächen-Materialien und Verlegearten für die Flächen der Altstadt wurde auf der Bolkerstraße zwischen Mertensgasse und Hunsrückenstraße im Frühjahr 2019 eine Musterfläche mit 9 verschiedenen Material- bzw. Verlegearten erstellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hintergrund und Anlass: Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.02.2024 die Verwaltung in Kooperation mit der Connected Mobility Düsseldorf GmbH (CMD) mit dem Aufbau und Betrieb eines kommunalen Mietradsystems in Düsseldorf beauftragt (SI-RAT/001/2024). Am 01. Juli 2026 ist der Systemstart in drei Ausbaustufen geplant. Ab dem 01. September 2026 ist der Vollbetrieb geplant.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der OVA der Stadt beschließt die Ausführung und Finanzierung von vier Mobilitätsstationen des Maßnahmenpaketes 3.1 zum geplanten Netzwerk von 18 Mobilitätsstationen in den Stadtteilen Pempelfort, Derendorf und Golzheim zur Verbesserung der Nahmobilität und der Anschlussmobilität mit Gesamtkosten in Höhe von 1.618.000 EUR netto bzw. 1.926.000 EUR brutto.
Beschlusslage: OVA/019/2022 (Beschlussvorlage zum Rat am 10.03.2022) - „ Förderprogramm „ Multi-Mo-DUS - Multimodalität in lebenswerten Quartieren in Düsseldorf " im Rahmen des Landeswettbewerbs „ Mobil.NRW - Mobilität in lebenswerten Städten " : Mit dem Ratsbeschluss aus 2022 wurde die Verwaltung mit der Wettbewerbsteilnahme sowie bei Erteilung eines Förderbescheides mit der Planung und Erstellung der Kostenberechnung der geförderten Maßnahme beauftragt, um die erforderlichen Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse einzuholen. Damit ist der Beschluss, OVA/019/2022, wie ein Bedarfsbeschluss zu werten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt gemäß § 3 Abs. 2 der Bezirkssatzung folgende Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung beziehungsweise der Um-und Erweiterungsbauten.
Blumenkübel: Die Bezirksvertretung 1 beschließt, für die Aufstellung von Blumenkübeln im Zusammenhang mit der Aktion „ Blühendes Düsseldorf " 5.700,- EUR zur Verfügung zu stellen. Die Standorte des Vorjahres sollen weitestgehend beibehalten werden. Parkbänke Prinz-Georg-Straße: Nach Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 05.12.2025 führte die Verwaltung aus, dass die Umsetzung von fünf Bankstandorten auf dem im Antrag benannten Abschnitt empfohlen werde. Zwei Bänke sollen im nördlichen und zwei im südlichen Abschnitt sowie eine Bank im Bereich des mittigen Überwegs platziert werden. Im Rahmen der Umsetzung sollen die bestehenden Pflasterflächen erneuert werden. Für die Anschaffung und Aufstellung einer Bank (wartungsarme Metallbank) sowie die Pflasterung eines Bankstandortes ist am vorliegenden Standort mit Kosten in Höhe von rund 4.700 Euro (netto) je Bank zu rechnen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 bestellt Herrn André Wemmers-Hüsgen zur Schriftführung.
Die Schriftführung ist gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen durch die Bezirksvertretung zu bestellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Gibt es neue Erkenntnisse zum Leerstand des ehemaligen Wohnhauses ?
2. Sind Schritte unternommen worden, den Leerstand zu beenden ?
3. Wenn ja, mit welcher Begründung besteht der Leerstand fort ?
Vor Jahren wurde das Haus mit rüden Methoden entmietet, um es in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Seither scheint es unbenutzt leer zustehen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV1/080/2026 Beigeordnete Zuschke Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage „Leerstandt Objekt Kennedydamm 9-11" 1.Gibt es neue Erkenntnisse zum Leerstand des ehemaligen Wohnhauses? 2. Sind Schritte unternommen worden, den Leerstand zu beenden? 3. Wenn ja, mit welcher Begründung besteht der Leerstand fort? Das Amt für Wohnungswesen beantwortet die Anfrage wie folgt: Der Leerstand des Objekts Kennedydamm 9-11 ist dem Fachbereich Wohnungsaufsicht bekannt. Die Verfügungsberechtigte hat der Behörde im Rahmen der erweiterten Leerstandsanzeige ihre konkrete Absicht zur umfassenden Sanierung des Objekts dargelegt, sodass für die Dauer der Maßnahme eine sogenannte Genehmigungsfiktion in Bezug auf den damit verbundenen Leerstand erteilt wurde. Die von der Verfügungsberechtigten aufgenommenen Umbau- und Sanierungsarbeiten sowie deren Fortschritt werden weiterhin durch den Fachbereich begleitet. Im Oktober 2024 mussten die laufenden Bauarbeiten aufgrund baulicher Mängel durch das Bauaufsichtsamt gestoppt und neu konzipiert werden. Vor diesem Hintergrund hat die Verfügungsberechtigte einen neuen Bauantrag beim Bauaufsichtsamt eingereicht, der sich derzeit noch in Bearbeitung befindet. Solange es sich um ein laufendes Antragsverfahren handelt, ist die Fortführung der Sanierungsmaßnahme unterbrochen; entsprechend steht auch die Rückführung des Wohnraums zu Wohnzwecken derzeit noch aus.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, in der Worringer Straße die Längsparkplätze im Bereich der Hausnummern 82 und 86 in eine Lieferzone umzuwandeln.
Die fortschreitende Belebung im Bereich des Worringer Platzes führt zu mehr Lieferverkehr. Entsprechend halten viele Fahrzeuge am Anfang der Worringer Straße Richtung Nord, entweder auf dem Bürgersteig, auf dem Radweg, vor Einfahrten oder in zweiter Reihe. Letzteres ist erlaubt, da die genannte Fahrtrichtung jedoch einspurig ist, sind die ausweichenden Fahrzeuge an einer unübersichtlichen Stelle gezwungen, in den Gegenverkehr zu fahren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten Maßnahmen zu ergreifen, die zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 30) auf Höhe der Grundschule auf der Gerresheimer Straße führen.
Auf der Gerresheimer Straße wird trotz Tempo 30 häufig zu schnell gefahren. Zudem erhöhen Autofahrende leider oft ihr Tempo vor der gelben Ampel, um diese gerade noch passieren zu können, was vielfach zu Rotlichtverstößen führt. Eine temporäre Geschwindigkeitsanzeige wurde vor einiger Zeit entfernt und die Gefährdungslage hat sich gerade für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule erhöht. Anderweitige Verkehrskontrollen konnten Anwohnende und Eltern der Schülerinnen und Schüler nicht wahrnehmen. Insofern halten wir erneute Sicherheitsmaßnahmen, wie eine Geschwindigkeitsanzeige, regelmäßige Kontrollen oder bauliche Maßnahmen für erforderlich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen und zeitnah umzusetzen, dass im Bereich der Kreuzung Adlerstraße/Beuthstraße geeignete Fahrradabstellmöglichkeiten installiert werden.
Die Kreuzung Adlerstraße/Beuthstraße liegt in einem dicht bebauten Bereich mit hohem Wohnanteil. Gleichzeitig befindet sich im unmittelbaren Umfeld Gastronomie mit regelmäßigem Besucherverkehr. Geeignete Abstellmöglichkeiten fehlen bislang. Fahrräder werden daher an Verkehrszeichen oder im Gehwegbereich angeschlossen, was zu Nutzungskonflikten vor allem mit Fußgänger*innen führt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig eine temporäre Sicherungsmaßnahme für einen Fußgängerüberweg über die Rather Straße auf Höhe der Spichernstraße / Elfriede-Bial-Straße zu installieren, solange keine dauerhafte Fußgängerampel gebaut werden kann, weil die notwendige Genehmigung der Bezirksregierung noch nicht vorliegt.
Nach Beschlussfassung der BV 1 im Frühjahr 2024 erfolgte die Planung und Mitteilung der Fachverwaltung für den Baubeginn einer Ampelquerung Ende 2024. Nachdem dies ausblieb wurde der BV1 der Baubeginn einer gesicherten Fußgängerquerung über die Rather Straße mit einer Ampel für Ende 2025 angekündigt, sofern sich die BV1 an den Kosten beteiligt. Der notwendige Beschluss über die Beteiligung wurde von der BV1 im September 2025 gefasst, dann aber konnte der Bau wegen der fehlenden Genehmigung durch die Bezirksregierung nicht erfolgen. Damit sich an der gefährlichen Querungssituation für Fußgänger:innen, insbesondere Kinder, etwas ändert, ist eine temporäre Sicherungsmaßnahme, wie z.B. eine Baustellenampel oder etwas Vergleichbares dringend notwendig.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Ampelschaltung der Linksabbieger von der Ost- in die Immermannstraße und die der Fußgängerampel zum queren der Oststraße auf der Seite des ehemaligen Franziskanerklosters anders aufeinander abzustimmen.
Die Ampel für Linksabbieger auf dem Mittelstreifen Oststraße in die Immermannstraße ist länger grün als die vor der Querung Immermannstraße für den kompletten Verkehr Oststraße stadtauswärts. Diese Ampel vor der Immermannstraße steht rechts am Straßenrand. Immer wieder sehen Linksabbieger, die auf der Oststraße eine eigene Spur haben, nur die weiter hinten stehende Linksabbiegerampel und queren mit vollem Tempo, um sie noch zu erreichen, den bereits auf grün gesprungenen Fußgängerüberweg.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah einen Begehungstermin für die oben genannte Zone anzubieten. Bei diesem Termin sollen die zahlreichen Verkehrsprobleme, die dieses Quartier belasten, angesprochen und Lösungsmöglichkeiten entwickelt werden .
Am 5. Februar 2026 hat der ACE (Automobilclub Europa) auf Bitten einiger Mitglieder einen Erörterungstermin zu diesem Thema abgehalten, in denen zahlreiche Verkehrsprobleme, zum Beispiel: zu schnelles Fahren trotz Tempo-30 Zone, fehlende Sicherheit für FußgängerInnen und Radfahrende, zahlreiche Falschparker sowie eine mangelhafte Schulwegsicherung. Viele dieser Probleme sollten der Verwaltung nicht neu sein, da diese immer wieder Gegenstand von Anfragen oder auch Anträgen der Bezirksvertretung 1 waren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 bittet den Kulturausschuss um Unterstützung, einen Prozess zur Neu- oder Umgestaltung des Koloialkriegerdenkmals auf dem Frankenplatz umzusetzen. Im Sinne eines kritischen und verantwortungsvollen Umgangs mit Düsseldorfs kolonialer Vergangenheit soll unter Einbeziehung von Wissenschaft, Kultur und Zivilgesellschaft sowie unter Einbeziehung der Betroffenenperspektive aus dem heutigen Namibia ein dekolonialer Erinnerungsort geschaffen werden.
Das Kolonialkriegerdenkmal auf dem Frankenplatz wurde 1909 zur Erinnerung an Düsseldorfer Kolonialsoldaten errichtet, die bei der Niederschlagung des Widerstands der Herero und Nama gegen die deutsche Kolonialherrschaft im heutigen Namibia ums Leben kamen. 1935 widmeten die Nationalsozialisten das Denkmal zur Ehrung „ Deutscher Kolonialhelden " um und versetzten es an den heutigen Standort am Frankenplatz.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten, vor den Ausfahrten der Feuerwache auf der Münsterstraße eine gut sichtbare Markierung für das absolute Halteverbot auf dem Gehweg oder an anderer geeigneter Stelle aufzubringen. Stellungnahme der Verwaltung: Auf Basis §12 Straßenverkehrsordnung ist das Halten an Feuerwehrzufahrten unzulässig. Dies wird durch Verkehrszeichen Vz283 Halteverbot für den Fahrbahnrand verschärft.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten, die Bezirksvertretung 1 über den geplanten Zeitablauf des Umbaus des Grabbeplatzes und der Parkhäuser am Grabbeplatz und an der Kunsthalle zu informieren. Darüber hinaus würden wir gerne erfahren, ob es bereits Verhandlungen mit dem Betreiber des Parkhauses in der Galerie an der Kö über eine Erweiterung der Öffnungszeiten gibt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten, der Bezirksvertretung 1 über die Umsetzung und Evaluation des Verkehrskonzepts an den Weihnachtssamstagen 2025/2026 für den Stadtbezirk 1 zu berichten sowie darzustellen, welche Maßnahmen und Anpassungen sich hieraus für das Verkehrskonzept 2026/2027 ergeben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Nachfrage zur Stellungnahme der Anfrage „ Vervollständigung der Parkraumbewirtschaftung in der Bendemannstraße " ; BV1/209/2025 Herr Hartmann bittet um Mitteilung, wann die Umsetzung erfolge. Mitteilung der Verwaltung: Gemäß Rückmeldung der Straßenbauabteilung wurde die betreffende Beschilderung in der Bendemannstraße am 24.09.2025 installiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten, die Verkehrsführung in der Umgebung des Carlsplatzes wie folgt zu ändern: Von der Benrather Straße kann an der Kreuzung Ecke Carlsplatz zukünftig nur rechts in die Bilkerstraße abgebogen werden. Die Durchfahrt zum Parkhaus soll nicht mehr möglich sein. Von der Hohe Straße kann an der Ecke Carlsplatz künftig nur rechts, nicht mehr links abgebogen werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten, die Bezirksvertretung 1 über folgende Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Bolker Stern zu informieren: Aktuelle Gestaltungspläne Aktueller Zeitplan für Umbau und Sanierung Zeitplan und Form einer Bürgerbeteiligung Stellungnahme der Verwaltung: Antwort zu Punkt 1: Aktuell liegen noch keine Gestaltungspläne vor. Die Planung startet mit der Grundlagenermittlung im 2. Quartal 2026. Antwort zu Punkt 2: Der Umbau des „ Bolker Sterns " mit Hunsrückenstraße und Neustraße soll direkt im Anschluss zum Heinrich-Heine-Platz erfolgen. Antwort zu Punkt 3: Nach Auswertung der Grundlagenermittlung können die daraus resultierenden Rahmenbedingungen und Spielräume für gestalterische Möglichkeiten definiert werden. Auf dieser Grundlage kann dann Art und Umfang der Öffentlichkeitsarbeit festgelegt werden (voraussichtlich 4. Quartal 2026).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten, zu prüfen, ob das aktuell unzulässige Linksabbiegen von der Schwerinstraße in Fahrtrichtung Nord in die Klever Straße Richtung West erlaubt werden kann. Stellungnahme der Verwaltung: Das Linksabbiegen von der Schwerinstraße in die Klever Straße kann erlaubt werden. Dafür sind jedoch zunächst Änderungen der Fahrbahnmarkierung sowie Anpassungen an der Signalsteuerung der Lichtsignalanlage erforderlich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten, die bereits beschlossenen Ladezonen am Carlsplatz einzurichten. Diese sollen bis 18 Uhr nutzbar sein können. Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Neugestaltung des Carlsplatzes wurden selbstverständlich auch Ladezonen eingerichtet und sogar ergänzend mit einer speziellen Ladezonen- Beschilderung versehen und per Markierung besonders gekennzeichnet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für das Spielplatzfest der KiTa Klosterstraße in Höhe von bis zu 595,- EUR.
Der Elternbeirat der KiTa Klosterstraße benötigt für Durchführung des Spielplatzfestes finanzielle Unterstützung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für die Seniorensitzung der KG Tills Freunde Düsseldorf-Derendorf e.V. in Höhe von bis zu 782,- EUR.
Der Verein KG Tills Freunde Düsseldorf-Derendorf e.V. beantragt für die Durchführung der Seniorensitzung finanzielle Unterstützung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für das 73. Stadtsparkassenradschlägerturnier in Höhe von bis zu 500,- EUR.
Der Verein Alde Düsseldorfer Bürgergesellschaft von 1920 e.V. benötigt für Durchführung des 73. Stadtsparkassenradschlägerturniers finanzielle Unterstützung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für die Einzelausstellung von Maximiliane Baumgartner in Höhe von bis zu 2.500,- EUR.
Der Kunstverein für die Rheinlande und Westfalen benötigt für Durchführung der Einzelausstellung finanzielle Unterstützung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für die Anschaffung einer wetterfesten Gartenbestuhlung für den Garten von Schloss Jägerhof in Höhe von bis zu 5.700,- EUR.
Der Verein Freundeskreis des Goethe-Museums Düsseldorf e.V. benötigt für die Anschaffung der wetterfesten Gartenbestuhlung finanzielle Unterstützung.
9 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.