Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 10
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
24.03.2026 · Bezirksvertretung 10
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
schriftlich beantwortet
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 10 · Sitzung vom 24.03.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 15.04.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Maßnahmen und rechtlichen Mittel stehen der Verwaltung des Stadtbezirkes 10 zur Verfügung, um dem widerrechtlichen Abstellen von Einkaufswagen im öffentlichen Verkehrsraum entgegenzuwirken bzw. bestehende Gefahrenlagen zu entschärfen oder zu beseitigen? 2. Ist eine Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Stellen , wie beispielsweise dem Ordnungsamt, der Polizei oder weiteren relevanten Behörden oder Institutionen vorgesehen oder möglich, um diese Problematik wirksam zu adressieren? 3. Besteht die Möglichkeit , die Betreiber der Einkaufswagen - insbesondere die Betreiber der Netto-Filiale - direkt zur Verantwortung zu ziehen und diese verpflichtend in die Pflicht zu nehmen, geeignete Maßnahmen zum Schutz ihres Eigentums vor Zweckentfremdung zu ergreifen (z. B. durch technische Sicherungen, regelmäßige Kontrollen oder zeitnahe Entfernung widerrechtlich abgestellter Einkaufswagen)?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
2. Beantwortung zur Vorlage BV10/029/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage der AfD-Fraktion vom 24.02.2026 Gefahr durch widerrechtliches Abstellen von Einkaufswagen an Straßenrändern im Stadtbezirk 10 Zu der Anfrage teilt das Dezernat für Wirtschft, Recht und Ordnung Folgendes mit: Anfrage: Frage 1: Welche Maßnahmen und rechtlichen Mittel stehen der Verwaltung zur Verfügung, um dem widerrechtlichen Abstellen von Einkaufswagen im öffentlichen Verkehrsraum entgegenzu- wirken bzw. bestehende Gefahrenlagen zu entschärfen oder zu beseitigen? Antwort: Das widerrechtliche Abstellen von Einkaufswagen im öffentlichen Verkehrsraum tritt im gesamten Stadtgebiet auf. Der Verwaltung stehen zur Gefahrenabwehr insbesondere die Kontaktaufnahme mit den Eigentümern - den jeweiligen Händlern -, die Veranlassung der Entfernung sowie eigene Kontrollen durch das Ordnungsamt zur Verfügung. Hinweise aus der Bevölkerung werden durch die Leitstelle unmittelbar an die betroffenen Händler wei- tergeleitet; ergänzend erfolgen stichprobenartige Prüfungen vor Ort. Frage 2: Ist eine Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Stellen, wie beispielsweise dem Ord- nungsamt, der Polizei oder weiteren relevanten Behörden oder Institutionen vorgesehen der möglich, um diese Problematik wirksam zu adressieren? Antwort: Nein. Frage 3: Besteht die Möglichkeit, die Betreiber der Einkaufswagen direkt zur Verantwortung zu zie- hen und diese verpflichtend in die Pflicht zu nehmen, geeignete Maßnahmen zum Schutz ihres Eigentums vor Zweckentfremdung zu ergreifen (z.B. durch technische Sicherungen, regelmäßige Kontrollen oder zeitnahe Entfernung widerrechtlich abgestellter Einkaufswa- gen)? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Sind die Sanierungsarbeiten des Teilstücks zwischen dem Autobahnkreuz Düsseldorf-Süd und dem Dreieck Monheim-Süd im Zeitplan? 2. Wann kann insoweit mit einem Abschluss gerechnet werden?
Die marode A 59 wird aktuell zwischen dem Autobahnkreuz Düsseldorf-Süd und dem Dreieck Monheim-Süd saniert und ist deshalb seit Oktober 2025 für 8-10 Monate in Fahrtrichtung Leverkusen gesperrt. Anschließend soll für einen gleichen Zeitraum die Sperrung in Fahrtrichtung Düsseldorf erfolgen. Nach etwa der Hälfte der geplanten Sperrung des ersten Teilstücks dürfte anhand des Fortschritts der Sanierungsarbeiten eine erste Einschätzung zur Einhaltung des Zeitplans möglich sein. Für die Bürgerschaft vor Ort und die Pendler dürfte die Sperrung in Fahrtrichtung Düsseldorf die größere Belastung bringen. Das gilt insbesondere für die Zeit einer zeitgleichen Sperrung von Autobahn und Bahnstrecke. Es wird deshalb auch insoweit nach dem aktuellen Stand der Überlegungen zur Reduzierung der Auswirkungen angefragt.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/020/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage der SPD-Fraktion vom 24.02.2026 Umsetzungsstand der Sanierung der A 59 Anfrage: Frage 1: Sind die Sanierungsarbeiten des Teilstücks zwischen dem Autobahnkreuz Düsseldorf-Süd und dem Dreieck Monheim-Süd im Zeitplan? Frage 2: Wann kann insoweit mit einem Abschluss gerechnet werden? Die Autobahn GmbH nimmt wie folgt Stellung: Antwort zu Frage 1: Ja, die Arbeiten befinden sich im Zeitplan. Antwort zu Frage 2: Der Abschluss der Arbeiten der ersten Bauphase unter Vollsperrung der Richtungsfahrbahn Leverkusen erfolgt voraussichtlich im Juli 2026.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann ist der Beginn der Sanierungsarbeiten in der Gegenrichtung konkret geplant? 2. Bestehen bereits Überlegungen für großflächige Verkehrsumleitungen? 3. Gibt es inzwischen eine Möglichkeit, die drohende Doppelsperrung von Autobahn und Bahnstrecke zu vermeiden?
Die marode A 59 wird aktuell zwischen dem Autobahnkreuz Düsseldorf-Süd und dem Dreieck Monheim-Süd saniert und ist deshalb seit Oktober 2025 für 8-10 Monate in Fahrtrichtung Leverkusen gesperrt. Anschließend soll für einen gleichen Zeitraum die Sperrung in Fahrtrichtung Düsseldorf erfolgen. Nach etwa der Hälfte der geplanten Sperrung des ersten Teilstücks dürfte anhand des Fortschritts der Sanierungsarbeiten eine erste Einschätzung zur Einhaltung des Zeitplans möglich sein. Für die Bürgerschaft vor Ort und die Pendler dürfte die Sperrung in Fahrtrichtung Düsseldorf die größere Belastung bringen. Das gilt insbesondere für die Zeit einer zeitgleichen Sperrung von Autobahn und Bahnstrecke. Es wird deshalb auch insoweit nach dem aktuellen Stand der Überlegungen zur Reduzierung der Auswirkungen angefragt.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/034/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage der SPD-Fraktion vom 24.02.2026 Fortführung der Sanierungsarbeiten der A 59 Anfrage: Frage 1: Wann ist der Beginn der Sanierungsarbeiten in der Gegenrichtung konkret geplant? Frage 2: Bestehen bereits Überlegungen für großflächige Verkehrsumleitungen? Frage 3: Gibt es inzwischen eine Möglichkeit, die drohende Doppelsperrung von Autobahn und Bahnstrecke zu vermeiden? Die Autobahn GmbH nimmt wie folgt Stellung: Antwort zu Frage 1: Ein konkreter Baubeginn kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitgeteilt werden. Die Arbei- ten sollen gemäß dem Autobahnamt voraussichtlich im Herbst 2026 beginnen. Antwort zu Frage 2: Großräumige Umleitungen erfolgen analog zu den aktuellen Umleitungsstrecken in Gegen- richtung. Antwort zu Frage 3: Von Seiten der Autobahn GmbH ist kein Aufschub der Arbeiten auf der A59 möglich.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Stand oder steht die Verwaltung in Kontakt zu den privaten Immobilieneigentümern bzw. Betreibern des ehemaligen Karstadt- Gebäudes im Garather Hauptzentrum einerseits sowie dem Netto- Discount andererseits, um die haltlosen Zustände betreffend die defekten Aufzugsanlagen zu verbessern?
2. Wurde der ordnungsgemäße Betrieb der Aufzugsanlagen in der Vergangenheit im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags mit den Immobilieneigentümern bzw. Pächtern (ggf. gegen Zahlung einer Vertragsstrafe) abgesichert?
3. Falls dies nicht der Fall sein sollte, ist dies bei zukünftigen städtebaulichen Planungen im Stadtbezirk 10 angedacht?
Die Barrierefreiheit im Haupteinkaufszentrum Garath ist in den zurückliegenden Jahren gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt bzw. nicht mehr gewährleistet. Die Aufzugsanlagen sind in die Jahre gekommen und fallen immer wieder aus. So war beispielsweise der einzige Aufzug im ehemaligen Karstadt-Gebäude (Kurt-Schumacher-Straße 1) im Jahre 2025 ca. 1,5-2 Monate außer Betrieb. In dieser Zeit konnten gehbehindere Menschen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht die Ladenlokale auf den einzelnen Ebenen nutzen. Auch der Zugang zur Tiefgarage im Gebäude blieb verwehrt.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/035/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Herrn Butzke (FDP) vom 24.02.2026 Barrierefreiheit im Haupteinkaufszentrum Garath Zu der Anfrage teilt das Stadtplanungsamt Folgendes mit: Frage 1: Stand oder steht die Verwaltung in Kontakt zu den privaten Immobilieneigentümern bzw. Betreibern des ehemaligen Karstadt-Gebäudes im Garather Hauptzentrum einerseits sowie dem Netto-Discount andererseits, um die haltlosen Zustände betreffend die defekten Auf- zugsanlagen zu verbessern? Antwort: Die Verwaltung steht im Kontakt mit dem Eigentümer des ehemaligem Karstadt-Gebäu- des. Die defekten Aufzugsanlagen sind bekannt, und werden behoben. Sie erfordern je- doch umfangreiche Reparaturen. Zum Netto-Discount liegen keine Informationen vor. Frage 2: Wurde der ordnungsgemäße Betrieb der Aufzugsanlagen in der Vergangenheit im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags mit den Immobilieneigentümern bzw. Pächtern (ggf. gegen Zahlung einer Vertragsstrafe) abgesichert? Antwort: Es wurde seinerzeit kein Städtebaulicher Vertrag mit den Eigentümern abgeschlossen. Frage 3: Falls dies nicht der Fall sein sollte, ist dies bei zukünftigen städtebaulichen Planungen im Stadtbezirk 10 angedacht? Antwort: Im Rahmen von städtebaulichen Planungen mit Investoren werden grundsätzlich städte- bauliche Verträge geschlossen. Die Barrierefreiheit wird im Rahmen der Realisierung im Bauantragsverfahren sichergestellt.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie haben sich die Anmeldezahlen der Schülerinnen und Schüler an den Schulen im Stadtbezirk 10 (inklusive Gymnasium Koblenzer Straße und der Theodor-Litt-Realschule) entwickelt? 2. Welche langfristigen Trends sind aus der Entwicklung der Anmeldezahlen ableitbar? 3. Ist deshalb mittelfristig mit schulpolitischen Entscheidungen zu rechnen?
Nach Ablauf der Anmeldefrist am 15.11.2025 für alle Kinder, die im Jahr 2026/2027 schulpflichtig werden, ist inzwischen auch die erste Anmeldephase für die weiterführenden Schulen in Düsseldorf beendet. Mit der Anfrage soll einerseits der sich daraus ergebende Status der Schulen im Stadtbezirk 10 abgefragt werden, wobei die beiden benachbarten weiterführenden Schulen, die erfahrungsgemäß von Schülerinnen und Schülern aus dem Stadtbezirk 10 gerne besucht werden, einbezogen werden sollen. Außerdem wird um eine Bewertung gebeten, ob sich aus der Entwicklung der Anmeldezahlen (eventuell auch unter Einbeziehung der Entwicklung der Aufnahmezahlen in den Kitas) Trends erkennen lassen, die auch zu schulpolitischen Entscheidungen führen könnten.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/043/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von der SPD-Fraktion vom 24.03.2026 Entwicklung der Anmeldezahlen der Schülerinnen und Schü- ler im Stadtbezirk 10 Zu der Anfrage teilt das Amt für Schule und Bildung Folgendes mit: Frage 1 Wie haben sich die Anmeldezahlen der Schülerinnen und Schüler an den Schulen im Stadtbezirk 10 (inklusive Gymnasium Koblenzer Straße und der Theodor-Litt-Realschule) entwickelt? Antwort Im Folgenden sind die Anmeldezahlen anhand der jeweiligen Schnellmeldungen der Grundschulen im Stadtbezirk 10, der Gesamtschule Stettiner Straße sowie der Theodor- Litt-Realschule und dem Gymnasium Koblenzer Straße (beide im Stadtbezirk 9 liegend) aufgeführt sowie in Klammern dahinter die Zahl der tatsächlichen Aufnahmen gemäß amtlicher Schulstatistik vom 15.10. des jeweiligen Jahres: Grundschulen: Schuljahr 2020/21: 234 (245) Schuljahr 2021/22: 260 (271) Schuljahr 2022/23: 253 (265) Schuljahr 2023/24: 270 (287) Schuljahr 2024/25: 261 (283) Schuljahr 2025/26: 236 (244) Schuljahr 2026/27: 254 Gesamtschule Stettiner Straße: Schuljahr 2020/21: 97 (116) Schuljahr 2021/22: 106 (109) Schuljahr 2022/23: 101 (114) Schuljahr 2023/24: 94 (108) Schuljahr 2024/25: 122 (110) Schuljahr 2025/26: 95 (106) Schuljahr 2026/27: 105 Theodor-Litt-Realschule: Schuljahr 2020/21: 82 (106) Schuljahr 2021/22: 74 (89) Schuljahr 2022/23: 53 (97) Schuljahr 2023/24: 57 (78) Schuljahr 2024/25: 48 (68) Schuljahr 2025/26: 75 (79) Schuljahr 2026/27: 87 Gymnasium Koblenzer Straße: Schuljahr 2020/21: 132 (134) Schuljahr 2021/22: 111 (113) Schuljahr 2022/23: 152 (148) Schuljahr 2023/24: 149 (155) Schuljahr 2024/25: 137 (134) Schuljahr 2025/26: 133 (144) Schuljahr 2026/27: 88 Für die Alfred-Herrhausen-Förderschule liegen keine Anmeldezahlen vor, sodass stattdes- sen die Zahlen aus der offiziellen Schulstatistik aufgeführt werden. Dabei ist jedoch zu be- achten, dass in diesen Zahlen auch Schüler*innen enthalten sind, die an Teilstandorten der Schule beschult werden, die außerhalb des Stadtbezirks 10 liegen: Schuljahr 2020/21: 329 Schuljahr 2021/22: 328 Schuljahr 2022/23: 336 Schuljahr 2023/24: 320 Schuljahr 2024/25: 341 Schuljahr 2025/26: 366 Frage 2 Welche langfristigen Trends sind aus der Entwicklung der Anmeldezahlen ableitbar? Frage 3 Ist deshalb mittelfristig mit schulpolitischen Entscheidungen zu rechnen? Antwort zu Fragen 2 und 3 In der weiterhin gültigen Schulentwicklungsplanung aus 2024 wurde eine ausreichende Schulplatzversorgung an den Grundschulen und weiterführenden Schulen im Stadtbezirk 10 attestiert. Die Anmeldezahlen bestätigen diese Prognosen. Es ist deshalb aktuell mit keinen schulpolitischen Entscheidungen zu rechnen. Die nächste umfassende Schulent- wicklungsplanung wird 2027 durch die Verwaltung vorgelegt und auch der Bezirksvertre- tung 10 vorgestellt.
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Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt, Herrn Magnus Pohler und im Vertretungsfall Frau Wassil Alyandouzi gem. § 58 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein- Westfalen (Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode des Jugendrates zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 10 zuzulassen.
G e m ä ß N r . 5 d e r G e s c h ä f t s o r d n u n g d e s D ü s s e l d o r f e r J u g e n d r a t e s i s t d e r J u g e n d r a t b e r e c h t i g t , f ü r v e r s c h i e d e n e G r e m i e n d e r S t a d t , d a r u n t e r d i e B e z i r k s v e r t r e t u n g e n , e i n M i t g l i e d z u r b e r a t e n d e n T e i l n a h m e a n d e n ö f f e n t l i c h e n S i t z u n g e n z u b e n e n n e n . D i e s e s M i t g l i e d d e s J u g e n d r a t e s w i r d d u r c h e n t s p r e c h e n d e n B e s c h l u s s d e r B e z i r k s v e r t r e t u n g z u d e n ö f f e n t l i c h e n S i t z u n g e n z u g e l a s s e n . D i e s e r m ö g l i c h t i h m , s i c h i n d e n S i t z u n g e n z u j u g e n d r e l e v a n t e n T h e m e n z u ä u ß e r n ; e s b e s t e h t j e d o c h k e i n A n t r a g s - u n d A n f r a g e r e c h t . Herr Magnus Pohler ist vom Jugendrat, in dessen Sitzung am 19.02.2026, für den Stadtbezirk 10 benannt worden. Stellvertreterin ist Frau Wassil Alyandouzi.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Vergabe eines Zuschusses an die Stadtteilbücherei Garath in Höhe von 600 Euro.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Vergabe eines Zuschusses an den Förderverein der Jugendfußballer des Garather Sportvereins 2007 e.V. für die Durc hführung des „ Sommer C amps 2026 " in Höhe von 1.000 Euro.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Vergabe eines Zuschusses an das Kinderparlament Garath für die Beschaffung von Spielmaterial in Höhe von 639,50 Euro. Das Spielmaterial wird der Montessori Grundschule für die Pausengestaltung der Kinder zur Verfügung gestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Verkehrssicherungsmaßnahmen für Fußgänger und Radfahrer Die beiden Maßnahmen dienen der Verbesserung der derzeitigen Situation. Das Gefährdungspotential für diese Verkehrsteilnehmer wird nach Umbau der Bereiche erheblich minimiert. Einbau eines Bodengitters im Garather Wald Zur Vermeidung von weiteren Wildschäden in Garath und Hellerhof ist es erforderlich, ein Bodengitter im Bereich der vorhandenen Toranlage einzubauen. Das derzeitige Tor wird von Fußgängern und Radfahrern nach dem Queren nicht immer richtig verschlossen, so dass Wildschweine entweichen können. Dies hat in der Vergangenheit bereits zu Wildschäden u.a. auf der Bürgerwiese geführt. Die Gesamtkosten beinhalten im Wesentlichen die Gelder für die Fundamenterstellung, da diese so ausgeführt werden müssen, dass sie eine Tragfähigkeit für Waldmaschinen und LKWs garantieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 beschließt gemäß § 3 Abs. 2 der Bezirkssatzung die nachstehend aufgeführte Maßnahme der Instandhaltung und Instandsetzung bzw. der Um - und Erweiterungsbauten der Liste C - Förderung Dritter - 1.10.11.111.05.001 53176000 einen Zuschuss für die nachstehend aufgeführten Maßnahmen; Montessori-Kinderhaus St.
Es handelt sich um den Ersatz für teilweise über 30 Jahre alte Einrichtungsgegenstände in dieser Einrichtung. Übersicht Finanzstatus Reste aus Vorjahren 22.618,69 EUR Ansatz 2026: 28.740,00 EUR Gesamt zur Verfügung stehende Mittel in 2026: 51.358,69 EUR Abzüglich bereits beschlossener Maßnahmen: 0 EUR Aktuell zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 51.358,69 EUR Noch zur Verfügung stehende Haushaltsmittel nach evtl.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Haushalt 2026 ist für den Bauunterhalt an städtischen Schulen, zweckgebunden für Schulen, ein Betrag in Höhe von 2.303.859, - Euro für alle Bezirke neu veranschlagt. Unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels (3,50 Euro Einwohneranteil) entfällt auf den Stadtbezirk 10 ein Anteil in Höhe von 86.142, - Euro für das Jahr 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann ist mit dem Beginn der mit dem Ausbau des Glasfasernetzes in Garath durch die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) beauftragte Firma OXG Glasfaser GmbH zu rechnen? Gibt es einen konkreten Starttermin und wo beginnen die Arbeiten?
2. Gibt es schon einen konkreten Zeit- und Ausbauplan betreffend die einzelnen Garather Viertel (Schlossviertel, Waldviertel, Kämpenviertel und Burgviertel)?
3. Kann die Verwaltung die Firma OXG Glasfaser GmbH bei der Bewerbung und Vermarktung der kostenfreien Glasfaser-Hausanschlüsse unterstützen und falls ja, in welcher Form?
In der Sitzung der Bezirksvertretung 10 vom 02.09.2025 wurde über den Ausbau der Glasfasernetze im Stadtbezirk 10 vom Leiter der Servicestelle digitale Infrastruktur bei der LHD, Herrn Lutz, einem Vertreter der Firma OXG Glasfaser GmbH für den Stadtteil Garath sowie von Vertretern der Deutschen Telekom für den Stadtteil Hellerhof Bericht erstattet.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/036/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Herrn Butzke (FDP) vom 24.02.2026 Glasfaserausbau in Garath Zu der Anfrage teilt sie Servicestelle digitale Infrastruktur Folgendes mit: Anfrage: 1) Wann ist mit dem Beginn der mit dem Ausbau des Glasfasernetzes in Garath durch die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD)beauftragte Firma OXG Glasfaser GmbH zu rechnen Gibt es einen konkreten Starttermin und wo beginnen die Arbeiten? 2) Gibt es schon einen konkreten Zeit- und Ausbauplan betreffend die einzelnen Ga- rather Viertel (Schlossviertel, Waldviertel, Kämpenviertel und Burgviertel)? 3) Kann die Verwaltung die Firma OXG Glasfaser GmbH bei der Bewerbung und Ver- marktung der kostenfreien Glasfaser-Hausanschlüsse unterstützen und falls ja, in welcher Form? Zu 1. Zunächst möchte die Verwaltung darauf aufmerksam machen, dass der Glasfaserausbau aller Netzbetreiber im Stadtgebiet eigenwirtschaftlich und im Wettbewerb erfolgt. Die Lan- deshauptstadt Düsseldorf hat keine Aufträge zum Glasfaserausbau vergeben. Für einen flächenorientierten Ausbau im Stadtgebiet stimmt die Verwaltung Ausbaubereiche mit den Netzbetreibern ab und erhält Ausbauzusagen. Die finale Ausbauentscheidung liegt gemäß dem rechtlichen Rahmen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) allein bei den Unterneh- men. Die ersten Ausbauarbeiten der OXG haben am 09.03.2026 im Bereich Kapeller Hofweg be- gonnen. Ein offizieller Baustart ist für den 23.03.2026 und 11.50 Uhr geplant. Zu 2. Die OXG plant für den weiteren Ausbau im Bereich Garath Süd-Ost (Schlossviertel) zu be- ginnen. Die weitere geplante Reihenfolge ist: • Nordost (Waldviertel) • Nordwest (Kämpenviertel) • Südwest (Burgviertel) Da nach einem schwierigen Start in Benrath das Projektmanagement, das Generalunter- nehmer und die ausführenden Unternehmen ausgewechselt wurden, möchte man aktuell keinen konkreten Zeitplan benennen. Der Baustart wird eng durch das CC Tiefbau im Amt 66 begleitet um die erforderliche Ausbauqualität sicher zu stellen. Zu 3. Wie erwähnt, erfolgt der Glasfaserausbau im Wettbewerb der Netzanbieter. Aus Neutrali- tätsgründen bietet die Verwaltung keine Unterstützung bei der Bewerbung und Vermark- tung einzelner Netzbetreiber an. Generelle Informationen zum Glasfaserausbau stellt die Verwaltung auf den städtischen Internetseiten unter www.duesseldorf.de/glasfaser zur Verfügung.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Warum fällt die S 68 auch zwischen Langenfeld und Düsseldorf Hbf. dauerhaft aus? 2. Kann mit der Wiederaufnahme des Betriebs gerechnet werden, wenn die Sperrung der A 59 in Fahrtrichtung Düsseldorf ansteht? 3. Ab wann ist ein dauerhafter regulärer Betrieb der S 68 geplant?
Nachdem die S 68 längere Zeit wegen Personal- und Fahrzeugmangel nicht gefahren war, hatte sie nach wiederholter Ankündigung ihren Betrieb mit dem Fahrplanwechsel am 14.12.2025 wieder aufgenommen. Allerdings dauerte die Freude der Nutzenden nicht sehr lange, denn bereits ab dem 06.02.2026 stellte sie ihren Betrieb wieder komplett ein. Dies soll nach den Angaben auf der Website des VRR bis zum 10.07.2026 andauern, wobei auch für die Zeit danach mehrfache längerfristige Nacharbeiten angekündigt sind. Medienberichten kann entnommen werden, dass wohl diverse weitere Ausfallzeiten der S 68 drohen. Dem entgegen war mitgeteilt worden, die Stadt Düsseldorf habe sich mit DB und VRR darauf verständigt, dass die S 68 zur Abmilderung der Auswirkungen in Folge der Sperrung der A 59 wieder regelmäßig verkehren solle. Auch wenn wegen der Generalsanierung der Strecke Hagen - Wuppertal - Köln eine Teilstrecke nicht nutzbar ist, wäre zumindest ein Verkehr zwischen Langenfeld und Düsseldorf Hbf. möglich. Davon ist offenbar keine Rede mehr. Da die S 6 leider immer wieder nicht hinreichend zuverlässig ist, wäre die S 68 in den Stoßzeiten eine zusätzliche Option insbesondere für Pendlerinnen und Pendler. Das gilt nicht zuletzt für den Zeitraum, in dem die A 59 in Fahrtrichtung Düsseldorf gesperrt sein wird.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/044/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage der SPD-Fraktion vom 24.03.2026 Betrieb der S 68 Anfrage: Frage 1: Warum fällt die S 68 zwischen Langenfeld und Düsseldorf Hbf. dauerhaft aus? Frage 2: Kann mit der Wiederaufnahme des Betriebs gerechnet werden, wenn die Sperrung der A 59 in Fahrtrichtung Düsseldorf ansteht? Frage 3: Ab wann ist ein dauerhafter regulärer Betrieb der S 68 geplant? Zu der Anfrage teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist nicht der unmittelbar verantwortliche Aufgabenträger der S-Bahn. Diese ist Bestandteil des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), für den der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) die Aufgabenträgerschaft hat. Daher wurde der VRR um Beantwortung gebeten. Nachstehend die Antworten des VRR: Antwort zu Frage 1: Der Betrieb der S 68 konnte zum Fahrplanwechsel am 14.12.2025 wieder aufgenommen werden, weil die fahrzeug- und personalseitigen Probleme gelöst waren. Eine erneute Ein- stellung der S 68 zwischen Langenfeld und Düsseldorf war in der ursprünglichen Planung auf die Zeiträume der Vollsperrung zwischen Düsseldorf und Wuppertal beschränkt. Aus betrieblichen Gründen ließ sich dies leider nicht realisieren, so dass die S 68 für den gesam- ten Zeitraum der Generalsanierung der Strecke Hagen - Wuppertal - Köln, die auch Arbei- ten an den Gleisen zwischen Wuppertal und Düsseldorf umfasst, ausfällt, d.h. vom 06.02.2026 bis zum 10.07.2026. Antwort zu Frage 2: Im laufenden Fahrplanjahr 2026 wird die S 68 wieder vom 13.07.2026 bis 21.08.2026 ver- kehren. Aufgrund der dann beginnenden Baumaßnahmen an den Gleisen der S-Bahn zwi- schen Düsseldorf und Köln wird nicht nur der Betrieb der S 68, sondern auch der Betrieb der S 6 bis zum 04.12.2026 eingestellt und durch einen Schienenersatzverkehr ersetzt wer- den. Die S 68 wird am Montag, den 07.12.2026 den Betrieb wieder aufnehmen. Während des voraussichtlichen Zeitraums der A59-Sperrung wird es somit bis Anfang De- zember 2026 keinen Verkehr der S-Bahn geben. Antwort zu Frage 3: Wie bereits dargestellt ist der Betrieb der S 68 im laufenden Fahrplanjahr sehr stark einge- schränkt. Für das kommende Fahrplanjahr 2027, das am 13.12.2026 beginnt, ist ein durch- gängigerer Betrieb geplant. Mit baustellenbedingten Einschränkungen muss jedoch auch 2027 gerechnet werden.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten darüber Auskunft zu erteilen, 1. wo im Straßennetz von Garath und Hellerhof es üblicherweise Engstellen gibt, die von Müllfahrzeugen der AWISTA und Löschfahrzeugen der Feuerwehr nicht passiert werden können, ohne auf das Straßenbegleitgrün auszuweichen, 2. welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden (können), 3. wie in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein für durch Engstellen auf Straßen verursachte Gefahrenlagen geschaffen werden kann.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/049/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Herrn Warnecke (Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN) vom 24.03.2026 Gefahrenlage und Behinderung von Lastkraftwagen, sowie beschädigte Grünflächen aufgrund entstandener Engstellen durch abgestellter PKW und Kleintransporter Zu der Anfrage teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Frage 1: Wo im Straßennetz von Garath und Hellerhof gibt es üblicherweise Engstellen, die von Müll- fahrzeugen der AWISTA und Löschfahrzeugen der Feuerwehr nicht passiert werden können, ohne auf das Straßenbegleitgrün auszuweichen? Frage 2: Welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden (können)? Frage 3: Wie in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein für durch Engstellen auf Straßen verursachte Ge- fahrenlagen geschaffen werden kann? Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Antwort zu Frage 1: Der Verwaltung liegen keine Beschwerden der Feuerwehr oder Der AWISTA von dauerhaft bestehenden Engstellen in Garath oder Hellerhof vor, an denen Müllfahrzeuge oder Einsatz- fahrzeuge der Feuerwehr regelmäßig auf das Straßenbegleitgrün ausweichen müssten. Auf älteren Bildaufnahmen aus Juni 2024 ist erkennbar (siehe beigefügte Bilder), dass es sich nicht um ein dauerhaftes, sondern um ein aktuell entstandenes Problem handelt. Die Verwaltung ist bereit, die bereits vorhandenen Hindernisse zum Schutz des Straßenbe- gleitgrüns bedarfsgerecht zu erweitern. Hierfür wäre jedoch eine konkrete Benennung der betroffenen Stellen erforderlich. Antwort zu Frage 2: Die Maßnahmen hängen immer vom Einzelfall ab. Antwort zu Frage 3: Nach § 12 StVO ist das Halten und Parken an Engstellen unzulässig. Dies sollte Autofahrern hinreichen bekannt sein. Es wird empfohlen, gegebenenfalls das Ordnungsamt zu informieren, damit diese den „Falschparker" ahnden oder eine „Drittanzeige" über den folgenden Link: https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/5306851/show
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen, - ob ein mobiler oder dauerhafter Wetterschutz an Haltestelle des SB 57 an der Eichsfelder Str aße hergerichtet wird, - und wann dieser gegebenenfalls installiert wird. Begründung / Sachverhalt: Mit Informationsvorlage BV10/139/2025 hat die Verwaltung in der Sitzung vom 24.06.2025 auf den Beschluss der BV 10 aus Mai 2025 (BV10/099/2025) reagiert und angekündigt, dass geprüft wird, ob die Installation eines Wetterschutzes an der Eichsfelder Str aße a) möglich ist und b) von der Firma, die den Wetterschutz an den Haltestellen an der Frankfurter Str aße errichtet, realisiert werden kann. Wir möchten über das Ergebnis der Prüfung und ggfls. den Realisierungstermin unterrichtet werden.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/057/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage der Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN vom 24.03.2026 Errichtung eines Wetterschutzes an der Bushaltestelle des SB 57 Eichsfelder Straße Zu der Anfrage teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Anfrage: Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen, - Ob ein mobiler oder dauerhafter Wetterschutz an Haltestellen des SB 57 an der Eichsfelder Straße hergerichtet wird, - Und wann dieser gegebenenfalls installiert wird. Antwort: Das Kontingent an regulären Fahrgastunterständen ist derzeit erschöpft, allerdings ist die Neuausschreibung gerade auf den Markt gekommen, in der Hoffnung, dass ab nächstem Jahr wieder eine gewisse Anzahl an neuen Fahrgastunterständen aufgestellt werden kön- nen. Genauere Aussagen können zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht gemacht werden. Nach Rücksprache mit der Rheinbahn soll daher von einer weiteren Ausweitung von tem- porären Fahrgastunterständen (Sonderlösung an den Haltestellen Hellerhof S) abgesehen werden. Hintergrund ist, dass die Rheinbahn über sehr begrenzte Lagerkapazitäten verfügt, was die temporäre Einlagerung als auch die Vorhaltung von Ersatzteilen für solche Sondermo- delle angehen würde. Auch die weiteren logistischen Rahmenbedingungen (Organisa- tion/Transport/Verwaltung) sind mangels Personals/Fahrzeugen für die Rheinbahn nur schwer darstellbar, sodass die Rheinbahn ihre Ressourcen auf die Standardmodelle kon- zentrieren möchte. Für die beiden mobilen Fahrgastunterstände für die Bus-HS "Düsseldorf-Hellerhof (S)" Steig 3+4 ist in der 11. KW, nach längerer Ausschreibungsphase, die Auftragsbestätigung finalisiert worden.
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2. Welche Gründe sind der Verwaltung für den längeren Zeitraum mit nur sehr geringem Baufortschritt beziehungsweise zwischenzeitlichen Baustillstand bekannt?
3. Wie stellt sich aus Sicht der Verwaltung der aktuelle Baufortschritt bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens dar?
Seit mehr als zwei Jahren ist an der Baustelle an der Josef-Kleesattel-Straße 20a nur ein sehr geringer Baufortschritt erkennbar gewesen. Zeitweise ruhten die Bauarbeiten offenbar vollständig. Seit Beginn dieses Jahres sind wieder einzelne Bautätigkeiten zu beobachten, sodass der Eindruck entsteht, dass die Arbeiten nun schrittweise fortgesetzt werden. In der Zwischenzeit hat sich jedoch das Umfeld der Baustelle sichtbar verschlechtert. Der Bereich wirkt teilweise verwahrlost, was für Anwohner sowie Besucher der benachbarten Kirche einen wenig ansprechenden Eindruck hinterlässt. Insgesamt verstärkt sich dadurch der Eindruck eines fortschreitenden Verfalls im Bereich des „ Alten Zentrums Garath " . Vor diesem Hintergrund besteht ein nachvollziehbares Interesse der Anwohner an Informationen zum weiteren Fortgang des Bauvorhabens.
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1. Wie stellt sich aus Sicht der Verwaltung der aktuelle Sachstand hinsichtlich des Leerstands der Geschäftsflächen in den Erdgeschossen der Gebäude an der Josef-Kleesattel-Straße 12 - 20 im Bereich des „ Alten Zentrums Garath " dar?
2. Welche Kenntnisse liegen der Verwaltung zu den Eigentumsverhältnissen der betroffenen Immobilien vor?
3. Hat es seitens der Verwaltung Kontakte oder Gespräche mit Eigentümern beziehungsweise Verwaltungsgesellschaften gegeben, um dem Leerstand entgegenzuwirken?
Seit mehreren Jahren stellt sich die Situation rund um das sogenannte „ Alte Zentrum Garath " zunehmend problematisch dar. In den Erdgeschossen der Gebäude an der Josef-Kleesattel-Straße 12 - 20 ist ein kontinuierlich wachsender Leerstand von Ladenlokalen zu beobachten. Inzwischen liegt der Anteil der leerstehenden oder dauerhaft aufgegebenen Geschäfte nach Einschätzung von Anwohnern bei etwa 80 %. Das ehemals als „ Altes Zentrum Garath " bekannte Areal wirkt seit geraumer Zeit stark verwaist und ungepflegt. Die Situation erinnert vielerorts an eine kleine Geisterstadt. Dadurch verliert der Bereich deutlich an Aufenthaltsqualität und Attraktivität - sowohl für die Bewohner des Stadtteils als auch für die wenigen noch verbliebenen Geschäfte. Der derzeitige Zustand wird von vielen Anwohnern als zunehmend belastend wahrgenommen und trägt zu einer negativen Wahrnehmung des Quartiers bei.
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1) Liegen der Verwaltung die Daten zur Auslastung der im Stadtbezirk 10 vorhandenen E-Ladesäulen (aufgeschlüsselt nach Standorten) für die Jahre 2023, 2024 sowie 2025 vor und können diese der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt werden? 2) Wird die Auslastung der E-Ladesäulen durch die Verwaltung regelmäßig evaluiert und werden hieraus Schlussfolgerungen abgeleitet. Falls ja, welche?
Aus der Bürgerschaft haben wir Rückmeldungen erhalten, dass Ladesäulen in ihren Straßen - ohne vorherige Ankündigung - im Rahmen der laufenden Verwaltung errichtet wurden. Durch die Errichtung von E-Ladesäulen-Parkplätzen fällt in der Regel Parkraum von mindestens zwei konventionellen Parkplätzen (u.a. auch für Verbrennerfahrzeuge) weg, obwohl die E-Ladesäulen-Parkplätze an manchen Standorten nur sehr selten genutzt werden. Da der Parkraum gerade in den Wohnvierteln in Garath und Hellerhof sehr begrenzt vorhanden ist, sollte ein besonderes Augenmerk auf die Einrichtung der Ladesäulen gelegt werden.
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1) Wurde die Netzgesellschaft Düsseldorf und/oder die Stadtwerke Düsseldorf über den bevorstehenden Ausbau des Glasfasernetzes in Hellerhof und Garath informiert? 2) Falls ja, liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, ob Synergieeffekte beim Ausbau des Glasfasernetzes einerseits sowie der Ertüchtigung des Stromnetzes andererseits genutzt werden können?
Mit Informationsvorlage BV10/173/2022 teilte die Verwaltung u.a. mit, dass im Zuge der Tiefbaukoordination der LHD die Stadtwerke Düsseldorf bei der Antragstellung zum Tiefbau durch die Deutsche Telekom (in Garath nun die Firma OXG Glasfaser GmbH) über Baumaßnahmen und über Mitverlegungsmöglichkeiten in Kenntnis gesetzt wird. Darüber hinaus werde die Verwaltung im Vorfeld die Stadtwerke und die Netzgesellschaft Düsseldorf (Tochterunternehmen der Stadtwerke) über den Glasfaserausbau im Stadtbezirk 10 informieren und den Wunsch der BV10 (Nutzung von Synergieeffekten) mitteilen werde. Da der Ausbau des Glasfasernetzes in Garath und Hellerhof kurz bevorsteht, gilt zu fragen, ob die Netzgesellschaft Düsseldorf und/oder die Stadtwerke Düsseldorf durch die Verwaltung über den bevorstehenden Ausbau des Glasfasernetzes informiert wurden und falls ja, ob Mitverlegungsmöglichkeiten von Stromleitungen für künftige Bedarfe (z.B. E-Mobilität, Wärmepumpen, etc.) dort geprüft und ggf. realisiert werden können.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/061/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Herrn Butzke (FDP) vom 24.03.2026 Synergieeffekte beim Glasfaserausbau in Garath und Heller- hof Zu der Anfrage teilt die Servicestelle digitale Infrastruktur Folgendes mit: Anfrage: 1) Wurde die Netzgesellschaft Düsseldorf und/oder die Stadtwerke Düsseldorf über den bevorstehenden Ausbau des Glasfasernetzes in Hellerhof und Garath infor- miert? 2) Falls ja, liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, ob Synergieeffekte beim Ausbau des Glasfasernetzes einerseits sowie der Ertüchtigung des Stromnetzes anderer- seits genutzt werden können? Zu 1. Im Rahmen der Baumaßnahmenkoordinierung im Amt für Verkehrsmanagement finden re- gelmäßig Koordinierungssitzungen statt, zu denen die bekannten Netzbetreiber von tech- nischen Infrastrukturen, Planungsbüros und Bauunternehmen eingeladen und digital infor- miert werden. Dazu gehören insbesondere die TK-Netzbetreiber, die Stadtwerke und die Netzgesellschaft Düsseldorf. Die Betreiber werden über die jeweiligen Ausbauprojekte in Kenntnis gesetzt. Zu 2. Die Vereinbarungen zur Mitverlegung werden zwischen den Betreibern geschlossen. Bei den Betreibern unterschiedlicher technischer Infrastrukturen ist eine Mitverlegung eher selten realisierbar, da die Linienführung, Verlegetiefe und das Bauzeitenmanagement un- terschiedlich sind. Sollte es bei der konkreten baulichen Umsetzung zu zeitlich und räumlich parallel ausge- führten Maßnahmen kommen, wird im Rahmen der entsprechenden Genehmigungsertei- lung auf eine gemeinsame Umsetzung im Sinne einer möglichst geringen Belästigung der Anwohnenden hingewiesen. Eine rechtlich bindende Verpflichtung zu einem synergeti- schen Ausbau gibt es für die Netzbetreiber nicht.
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Die zuständige Verwaltung wird gebeten, folgende Regelungen für den Recyclinghof Garath zu prüfen und zeitnah umzusetzen: 1. Erweiterung der Annahme von Elektrokleingeräten : Die maximale Kantenlänge für die kostenlose Annahme von Elektrokleingeräten aus privaten Haushalten soll von aktuell 25 cm auf mindestens 40 bis 50 cm erhöht werden.
Die aktuell gültige Regelung am Recyclinghof Garath, offiziell nur Elektrokleingeräte bis zu einer Kantenlänge von maximal 25 cm anzunehmen, führt zu erheblichen Problemen bei der umweltgerechten Entsorgung. Zahlreiche haushaltsübliche Geräte wie Notebooks, Drucker, Kaffeemaschinen und manche Toaster überschreiten bereits die 25-cm-Grenze und werden somit von der einfachen, kostenlosen Rückgabe ausgeschlossen.
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Die Verwaltung wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen der BV 10 über den Umsetzungsstand und die Zukunft des Konzepts Garath 2.0/ISEK zu berichten.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat im Jahr 2016 das Integrierte Handlungskonzept Garath 2.0 - Den Wandel gestalten aufgelegt. Im Anschluss hat der Rat am 17. Mai 2023 das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept Garath 2.0 „ Ein Stadtteil in Bewegung " (ISEK) beschlossen. Durch das Konzept Garath 2.0/ISEK sind im Stadtteil Garath zahlreiche Infrastrukturverbesserungen und wichtige Impulse für Veränderungen auf verschiedenen Ebenen möglich geworden. Das Konzept war auch die Grundlage für die Akquise von insbesondere Städtebaufördermitteln von EU, Bund und Land. Es ist auch eingebunden in gesamtstädtische Prozesse zur Quartiersentwicklung und Klimafolgenanpassung. Es wird u.a. um einen erläuternden Bericht gebeten, wie der Umsetzungsstand der Maßnahmen auf den Handlungsfeldern ist, welche Maßnahmen noch anstehen, welche Maßnahmen verstetigt werden sollen und welche Zukunft das Konzept noch hat.
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Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie groß der Bedarf in Garath und Hellerhof für Fahrradgaragen oder Fahrradboxen im öffentlichen Raum ist, und welche geeigneten Flächen hierfür in Betracht kommen.
Viele Bewohner unserer Stadteile haben keine Möglichkeit, ihr Fahrrad außerhalb ihrer Kellerräume geschützt unterzustellen. Dies erschwert - auch mit zunehmendem Lebensalter - die Fahrradnutzung, insbesondere, wenn es sich um ein deutlich schwereres E-Bike handelt. An einigen Stellen der Stadt Düsseldorf gibt es daher öffentliche Fahrradboxen sowie Fahrradgaragen im öffentlichen Raum. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob ein entsprechender Bedarf auch bei uns vor Ort besteht und an welchen Stellen ggfs. Fahrradgaragen oder Fahrradboxen aufgestellt oder für Nachbarschaftsinitiativen zur Verfügung gestellt werden können.
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Die Verwaltung wird gebeten, die Wände der Brückenunterführung Koblenzer Straße zu reinigen.
Jahrzehntelange Verunreinigungen durch die starke Taubenpopulation an und in der Brückenunterführung haben die Wände der Brückenunterführung so stark verschmutzt, dass statt der ursprünglichen Farbgestaltung nur noch eine überwiegend braun verdreckte Wand zu erkennen ist. Die Brückenunterführung bedarf dringend einer Reinigung.
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Die Verwaltung wird gebeten, Kontakt mit der Alfred-Herrhausen-Schule aufzunehmen, um ein Konzept für eine neue farbliche Gestaltung der Brückenunterführung Koblenzer Straße zu entwickeln.
Die bestehende Gestaltung der Brückenunterführung wurde von der Verwaltung in Kooperation mit der Alfred-Herrhausen-Schule entwickelt. Die Schüler planten mit Unterstützung der Lehrer dieses Projekt und setzten es um. Die hellen gelben Elemente sollten dabei die dunkle Flächengestaltung aufhellen, um der dunklen Unterführung das Bedrohliche zu nehmen. Diese Konzeption ist in der Realität nicht aufgegangen. Durch die starke Verschmutzung sind die gelben Elemente nicht mehr erkennbar. Zudem kommt, dass der Farbanstrich hier deutlich gelitten hat, so dass besonders in der Dunkelheit eine Durchquerung für Fußgänger und Fahrradfahrer sehr unangenehm ist. Die damals durchgeführte farbliche Gestaltung würde heute aufgrund von neueren Erkenntnissen nicht mehr so umgesetzt werden. Deshalb wird die Verwaltung gebeten Kontakt mit der Alfred-Herrhausen-Schule aufzunehmen, mit dem Ziel, eine neue Gestaltung der Brückenunterführung zu entwickeln.
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Die Verwaltung wird gebeten darauf hinzuwirken, dass die Rheinbahn AG den mobilen Wetterschutz an den Bushaltestellen des SB 57 am Hellerhofer S-Bahnhof umgehend realisiert . zu erläutern, wie es sein kann, dass eine beauftragte Firma einen Realisierungstermin um 7 Monate überschreitet.
Mit Informationsvorlage BV10/138/2025 hat die Verwaltung in der Sitzung vom 24.06.2025 auf die Beschlüsse der BV 10 aus März 2025 (BV10/057/2025) und Mai 2025 (BV10/100/2025) reagiert. Demnach sollten die Wetterschutzeinrichtungen an beiden Haltestellen Ende August/Anfang September 2025 installiert werden. Heute - 7 Monate später - ist noch nichts geschehen.
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Die Verwaltung wird gebeten, die erheblichen Schäden auf den Gehwegen Reinhold- Schneider-Straße, im Bereich der Hausnummer 22 und den angrenzenden Fußweg zu den dahinterliegenden Häusern (Erika-Mann-Straße) und die Schäden um die Container (Bushaltestelle Jakob-Kneip-Straße) an der Emil-Barth-Straße zeitnah zu beseitigen.
In den oben beschriebenen Straßenabschnitten fehlen auf ca. 1,5 m² Gehwegplatten, Ein Großteil der Platten ist zerbrochen und locker. Es besteht eine erhebliche Unfallgefährdung für Fußgänger.
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Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen und der Bezirksvertretung 10 über das Prüfergebnis einschließlich möglicher Umsetzungsvarianten und eines Kostenrahmens zu berichten, 1. welche Möglichkeiten bestehen, Laternenmasten, Verkehrszeichen, Schaltkästen, öffentliche Hinweisschilder sowie vergleichbare öffentliche Einrichtungen im Stadtteil Garath regelmäßig von Stickern und Aufklebern zu befreien, 2. ob die Beauftragung eines externen Dienstleisters - beispielsweise im Rahmen eines regelmäßigen Pflege- oder Wartungsvertrages - gegenüber einer Durchführung durch städtische Kräfte wirtschaftliche oder organisatorische Vorteile bietet, 3. in welchen zeitlichen Intervallen eine solche Reinigung sinnvoll durchgeführt werden könnte und wie eine praktische Umsetzung im Stadtteil Garath erfolgen könnte.
Im gesamten Stadtteil Garath ist vermehrt festzustellen, dass Laternenmasten, Verkehrszeichen, Verteilerkästen sowie weitere öffentliche Einrichtungen mit Stickern und Aufklebern beklebt werden. Dies beeinträchtigt das Erscheinungsbild des Stadtteils deutlich und vermittelt im öffentlichen Raum einen ungepflegten Eindruck. Neben der optischen Beeinträchtigung kann eine starke Beklebung insbesondere bei Verkehrszeichen auch deren Erkennbarkeit einschränken. Eine regelmäßige und systematische Entfernung solcher Aufkleber kann daher einen wichtigen Beitrag zur Sauberkeit, Ordnung und Attraktivität des Stadtteils leisten. Da die Entfernung erfahrungsgemäß zeit- und personalintensiv ist, soll geprüft werden, welche organisatorischen Möglichkeiten bestehen und ob die Beauftragung eines externen Dienstleisters eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung darstellen könnte.
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Die Verwaltung wird gebeten, bei der Polizei Düsseldorf darauf hinzuwirken, dass diese in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung 10 die amtliche Kriminalstatistik 2025 - einschließlich der Bereiche Clan-Kriminalität und häusliche Gewalt - sowie die Unfallstatistik 2025 für den Stadtbezirk 10 vorstellt und erläutert.
Die Entwicklung der Kriminalitäts- und Unfallzahlen im Stadtbezirk 10 ist für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Mitglieder der Bezirksvertretung von besonderer Bedeutung. Gerade vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über Sicherheitslage, Clan-Kriminalität und häusliche Gewalt besteht ein berechtigtes Interesse an einer transparenten Darstellung der aktuellen Zahlen und Entwicklungen. Eine Vorstellung und Einordnung der Statistiken durch die Polizei Düsseldorf ermöglicht es der Bezirksvertretung, die Sicherheits- und Verkehrssituation im Stadtbezirk 10 sachgerecht zu bewerten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu diskutieren.
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Die BV 10 bittet die Verwaltung die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im Stadtbezirk 10 (Garath/Hellerhof) zu prüfen, ob E-Fahrzeuge an ausgewiesenen Stellflächen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr auch dann dort parken dürfen, wenn kein aktiver Ladevorgang (mehr) stattfindet. Eine zeitliche Öffnung der Stellflächen sollte mit den Betreibern der Ladeinfrastruktur abgestimmt werden.
In den Nachtstunden besteht erfahrungsgemäß eine deutlich geringere Auslastung der Ladeinfrastruktur, aber ein erhöhter Parkdruck in den Wohnquartieren. Derzeit werden Stand- bzw. Blockiergebühren erhoben, wenn kein Ladevorgang stattfindet. Damit die beabsichtigte Entlastung tatsächlich wirksam wird, wäre es erforderlich, diese Gebühr im genannten Zeitraum auszusetzen um einen Widerspruch zwischen zulässigem Parken und kostenpflichtiger Sanktionierung zu vermeiden. Daher kann dies nur in Abstimmung mit den Betreibern der Ladeinfrastruktur erfolgen. Die vorhandenen Parkflächen sind insbesondere in Wohngebieten häufig stark limitiert. Durch die zeitliche Beschränkung in den Nachtstunden wird die Nutzung der Ladeinfrastruktur tagsüber weiterhin uneingeschränkt gewährleistet. Eine entsprechende Regelung würde die Parksituation für Anwohner entspannen, ohne die Elektromobilität zu beeinträchtigen.
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Die Bezirksvertretung 10 unterstützt die Anwendung des Bauturbos in Düsseldorf, um insbesondere den Wohnungsbau zu beschleunigen. Für die Fälle des Bauturbos, die Bebauungsplanverfahren ersetzen (insbesondere § 246eBauGB) stellt das von der Verwaltung vorgesehene Verfahren, wonach der APS nach Vorberatung der Bezirksvertretung die grundsätzliche Konzeption beschließt, eine sachgerechte Beteiligung im Zusammenhang mit der notwendigen Zustimmung der Gemeinde dar. Für Hochbauprojekte mit überschaubaren städtebaulichen Auswirkungen, bei denen Genehmigungen nach § 31 Abs. 3 oder § 34 Abs. 3 b) BauGB eingeholt werden, darf das vorgeschlagene Verfahren mit einem Projektbeschluss nicht dazu führen, dass nach dem Düsseldorfer Kommunalverfassungsrecht bestehende Zuständigkeitsgefüge zu relativieren, zumal die Verwaltung angekündigt hat, Verfahren, die bislang nach § 31 Abs. 2 BauGB beurteilt werden, vermehrt in den Bauturbo zu ziehen. Zuständig für den Projektbeschluss sollte danach in Fällen lediglich bezirksbezogener Bedeutung - wie im S tatus quo für Entscheidungen nach § 31 Abs. 2 oder § 34 BauGB - die jeweilige Bezirksvertretung sein. Dies würde die notwendige politische Beteiligung in diesen Fällen straffen und damit den Zielen des Bau t urbo nützen. Für die hiernach verbleibenden Genehmigungen und Befreiungen nach §§ 31 Abs. 1, Abs. 2, 34 (ohne 3b) und 35 BauGB sollte es bei der Zuständigkeit nach der Bezirkssatzung bleiben. Die Novelle des Baugesetzbuchs verlangt keine Änderung. Das Düsseldorfer Regelungsgefüge hat sich bewährt und die Bezirksvertretungen üben ihre Entscheidungszuständigkeiten sachgerecht, in besonderer Kenntnis der örtlichen Situation und in aller Regel zügig aus. Dass es sich bei der Entscheidung nach § 34 Abs.1 S. 1 BauGB hinsichtlich des „ Einfügens " um eine gebundene Entscheidung handelt, steht dem vor dem Hintergrund der gleichwohl erforderlichen Beurteilung aufgrund bestimmter Zulässigkeitskriterien nicht entgegen. Soweit sich aus Änderungen der BauO NRW die Notwendigkeit zügigerer Entscheidung ergibt, sind hierfür nach Ziff. 5 des Antrags Verfahren zu erarbeiten und es ist mit den Bezirksvertretung eine etwaig angebrachte Änderung der Richtlinie der Bezirksvertretungen zur Betroffenheit städtebaulicher Gesichtspunkte zu erarbeiten (Antrag Ziff. 3 a.E.)
Die Bezirksvertretung 10 schlägt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung bzw. dem Rat vor, wie folgt zur Verwaltungsvorlage APS/007/2026 zu beschließen: „ Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Beschlussfassung zu der Verwaltungsvorlage APS/007/2026 nach folgenden Maßgaben: 1. In der Fallkategorie 1 des „ Bauturbos " nach § 31 Abs. 3 oder § 34 Abs.3b BauGB wird ein Verfahren etabliert und dem Rat ein Vorschlag zur Änderung der Zuständigkeitsordnung/ Bezirkssatzung vorgelegt, wonach in Fällen lediglich bezirklicher Bedeutung die jeweilige Bezirksvertretung den Projektbeschluss trifft, hingegen bei Bauvorhaben überbezirklicher Bedeutung im Sinne der Zuständigkeitsordnung der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nach vorheriger Anhörung der betroffenen Bezirksvertretung und des Wohnungsausschusses. Gleiches gilt für die Fälle der Kategorie 1, bei denen ausnahmsweise §246e BauGB Anwendung finden soll.
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Haushaltsbeschluss: Die BV 10 bittet den Rat, das Sachkonto 5454101 / 52420200 - Unterhaltung Straßen, Wege - finanziell so auszustatten, dass die von den Bezirksvertretungen als notwendig angesehenen Schulwegesicherungsmaßnahmen aus „ Verkehrsverbesserungen " in 2026 finanziert werden können.
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Haushaltsbeschluss: Die BV 10 bittet den Rat, für das Haushaltsjahr 2026 Planungsmittel für die Errichtung eines Kreisverkehrs in Hellerhof, Kreuzungsbereich Hellerhofweg, Bertha-von-Suttner-Straße, Carlo-Schmid-Straße einzustellen Stellungnahme der Fachverwaltung: 1. Kosten: Es können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Kosten benannt werden, da dies vom Umfang der Umgestaltung abhängig ist. Die Kosten für den Kreisverkehr Hildener Straße / Schwarzer Weg haben ca. 1,045 Mio. Euro brutto betragen. 2. Planungsstand: Es liegt derzeit keine Planung vor. 3. Beschlusslage Politik: Erstmaliger Antrag der BV10 4. Einbindung / Integration in Planungsvorhaben / -ziele: Bei einer Umgestaltung der Knotenpunktsituation sind ggfs. Planungen für eine Abzweigung des Düsseldorfer Radschnellweges über den Hellerhofweg an den Monheimer Radschnellweg mit zu betrachten.
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Hintergrund und Anlass: Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.02.2024 die Verwaltung in Kooperation mit der Connected Mobility Düsseldorf GmbH (CMD) mit dem Aufbau und Betrieb eines kommunalen Mietradsystems in Düsseldorf beauftragt (SI-RAT/001/2024). Am 01. Juli 2026 ist der Systemstart in drei Ausbaustufen geplant. Ab dem 01. September 2026 ist der Vollbetrieb geplant. Kern des Düsseldorfer Mietradsystems ist die Vernetzung der Verkehrsträger und die Integration in das Düsseldorfer Verkehrs- und Wirtschaftssystem: Geplant ist die Bereitstellung von 2.500 Fahrrädern im stadteigenen Design in einem strategischen Netz von ca. 400 Ausleih- und Rückgabeorten im gesamten Stadtgebiet. Davon werden ca. 100 Stationen mit Bügelsystem exklusiv für das Düsselbike geschaffen ( „ Düsselbikestationen " ). Die weiteren Stationen werden über die Mitnutzung bestehender und zukünftiger Sharingstationen geplant. Zielgruppen des Mietradsystems sind die Düsseldorfer Stadtgesellschaft, Pendelnde, Studierende sowie Touristinnen und Touristen sein. Für eine optimale Vernetzung und Integration wurde ein datenbasiertes Standortkonzept erstellt. Insbesondere an ÖPNV-Knotenpunkten, in Wohnquartieren und Interessenspunkten sowie an Kooperationsstandorten sollen Fahrräder ausgeliehen und zurückgegeben werden können. Die aktive Einbindung von Kooperationspartnern, insbesondere Arbeitgebern, Messe, Hotels und Hochschulen ermöglicht es, die sogenannte „ erste " und „ letzte " Meile zu schließen. Nach dem Arbeitstitel „ Stadtrad " werden die Fahrräder nun „ Düsselbikes " genannt.
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Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 24.02.2026 folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird im Rahmen ihres Ermessensspielraums um Prüfung folgender Umsetzungsmöglichkeiten gebeten: 1. Erweiterung der Tempo-30-Zone "Koblenzer Straße" auf dem Straßenabschnitt zwischen der Theodor-Litt-Straße und der Kreuzung Rostocker Straße 2. Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) Zone an den bestehenden Fußgängerinseln im genannten Abschnitt im Zuge dieser Erweiterung zwecks zusätzlicher Verbesserung der Querung 3. Erweiterung der zeitlichen Begrenzung bis 20 Uhr.
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Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 24.02.2026 folgenden Beschluss: Aufgrund der baulichen Gegebenheiten in Hellerhof werden die Fachämter der Verwaltung gebeten, folgende Alternativen für einen schnellen Ausbau mit einem Glasfasernetz in Hellerhof zu prüfen: - Eine Ausnahmegenehmigung für eine geringe Einbautiefe (analog Gehwege) - Eine Verlegung von niveaugleichen Kabelschächten oder Kabelkanalsteinen - Eine Kombinationslösung mit der vorhandenen Straßenbeleuchtung der Netzgesellschaft Hierzu teilt die Servicestelle digitale Infrastruktur des Dezernat es für Personal, Organisation, Digitalisierung und Bürgerservice Folgendes mit : Zu 1. Es wurde darum gebeten zu prüfen, ob eine Klassifizierung der Verkehrsmischfläche zu einem Gehweg möglich ist, um die geforderten Einbautiefen beim Aufgrabungsprozess verringern zu können: Dies ist nicht möglich. Die Fläche, die als Straße zur potentiellen Befahrung aller in der EU für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen dient, bedarf einer entsprechenden Klassifizierung mit den vorgegebenen Aufbaustärken. Um die gebotene Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten werden die Vorgaben der allgemeinen Regeln der Technik durch den Wegebaulastträger entsprechend angewendet. Das Amt für Verkehrsmanagement steht bereits mit der Telekom zur Legung der Leitungen in Mindertiefe und mit einem schmaleren Grabenprofil im Austausch. Das benannte Verfahren des Trenching ist eine anerkannte Regelbauweise die, nach entsprechender vorbereitender Planung, zum Einsatz kommen kann. Das Amt für Verkehrsmanagement war selbst an der Erstellung des Regelwerkes beteiligt und unterstützt diesen Ansatz, lehnt jedoch Abweichungen davon ab. Folgeschäden daraus müssten dann zu Lasten des Steuerzahlers korrigiert werden, so dass im Sinne der richtigen und nachhaltigen Verwendung von Steuergeldern ein erhöhter Aufwand während des Aufgrabungsprozesses gerechtfertigt ist.
2 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
1 zuverlässig zugeordnete Punktpositionen. Sitzungsort und Orte der beratenen Vorlagen sind getrennt bezeichnet.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.